AGB/AVB

AGB/AVG 

Allgemeine Vertragsgrundlagen uniquos 

1. Allgemeines

1.1 
Für alle Verträge über Entwicklungs-Leistungen zwischen uniquos und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 
Die AVG gelten auch, wenn der uniquos in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen uniquos ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien uniquos schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht.

3. Vergütung

3.1 
Sämtliche Leistungen, die uniquos für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von uniquos Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann uniquos eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 
Die Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung fällig, unabhängig von Fertigstellung, Livegang oder ähnliches. 

4.2 
Bei Zahlungsverzug kann uniquos bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.5 
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

11. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält uniquos die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, Speyer.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ergänzende Bedingungen für UNIQOS Pages-Verträge

1. Die Website bei einem uniquos-Pages Vertrag wird nur gemietet, d. H. die Nutzungsrechte gelten nur im Umfang der Mietdauer. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Dateien, Scripten, Layouts etc. 

2. Bei Zahlungsverzug kann die gemietete Internet-Seite ohne Ankündigung offline gestellt werden. Haftungsansprüche die im Zusammenhang mit der Nicht-Erreichbarkeit der Seite sind nicht zulässig

3. Die Bedingungen zum uniquos Vertrag sind auch ohne ordentlichen Vertragsabschluss gültig. Als Vertragsabschluss

gilt die Annahme der im Angebot vereinbahrten und hier in den AGBs stehenden Bedingungen. Als Annahme kann z.B., eine erste Anzahlung, eine Afforderung zum Projektstart per E-Mail oder eine Auftragsbestätigung gelten. 

4. Für die Realisationszeit des Projektes ist der Kunde durch seine Mitarbeit verantwortlich. Hierzu zählen, zeitliche Mitüberwachung der Projektschritte, Lieferung der Zuarbeiten, wie Texte, Bilder etc. Eine Haftung bei einer Verzögerung schließen wir grundsätzlich aus. UNIQOS kann grundsätzlich vom Vertrag/Projekt zurücktreten, wenn die Zusammenarbeit/Fertigstellung des Projektes durch fehlende MItarbeit des Kunden, persönliche Differenzen oder ausstehende Zahlungen von unserer Seite als unmöglich erscheint. Ein Anspruch auf Ersatz besteht hierbei nicht. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Ausstehende Zahlungen für schon geleistete Arbeiten sind zu zahlen. 

5. UNIQOS überprüft die CMS-Systeme bzw. Seiten in regelmäßigen Abständen auf Funktion und Aktuallität. Ein Anspruch auf Updates bedarf allerdings einer gesonderten Vereinbarung. Ist eine Seite falsch dargestellt, nicht erreichbar oder eine Fehlfunktion des Content-Managament-Systems dafür verantwortlich dass Front- oder Backend nicht genutzt werden können, hat dies der Kunde anzuzeigen. Wir werden dann in einer angemessenen Zeit den Fehler beheben. Eine Haftung unsererseits lehnen wir grundsätzlich ab. 

6. Die hier genannten Bedigungen müssen dem Kunden nicht gesondert mitgeteilt werden, es reicht die Veröffentlichung auf der Homepage. 

7. Die uniquos-Verträge können, wenn nicht gesondert vereinbahrt, immer zur 4 Wochen zur jährlichen Verlängerung gekündigt werden. Wird nicht gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.